KSK-Beitragsrechner
Künstlersozialkasse — du zahlst nur den halben Beitragssatz zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
So funktioniert der KSK-Beitrag 2026
Als Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) zahlst du nur die Hälfte deiner Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung — wie ein Angestellter. Die andere Hälfte übernimmt die KSK. Bemessungsgrundlage ist dein voraussichtliches Jahres-Arbeitseinkommen, das du der KSK jährlich selbst meldest.
Aus diesem gemeldeten Einkommen ergeben sich deine Beiträge:
- Rentenversicherung — 18,6 % des Einkommens, davon trägst du die Hälfte.
- Krankenversicherung — allgemeiner GKV-Satz plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, ebenfalls hälftig.
- Pflegeversicherung — nach aktuellem Satz hälftig; den Kinderlosen-Zuschlag trägst du allein.
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein künstlerisches Jahres-Arbeitseinkommen von mindestens 3.900 €. Liegst du in den ersten Berufsjahren darunter, gibt es Ausnahmeregelungen — dauerhaft darunter ist eine Mitgliedschaft in der Regel nicht möglich.
Verwandt: GKV vs. PKV für Selbstständige und der Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige.
Häufige Fragen
Wer darf in die KSK?
Selbstständige Künstler und Publizisten mit mindestens 3.900 Euro Jahres-Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit. Die KSK prüft die Aufnahme einzeln.
Was zahlt die KSK?
Die andere Hälfte des Beitrags. Finanziert wird die Künstlersozialversicherung zu rund 50 % aus Versicherten-Beiträgen, zu 30 % aus der Künstlersozialabgabe (Verwerter wie Verlage, Theater, Werbeagenturen) und zu 20 % aus dem Bundeszuschuss.
Wie berechnet sich mein KSK-Beitrag?
Aus deinem gemeldeten voraussichtlichen Jahres-Arbeitseinkommen werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung berechnet — und davon zahlst du nur die Hälfte. Die Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Einkommens, die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach dem jeweils aktuellen GKV-Satz plus Zusatzbeitrag.