KSK-Beitrags­rechner

Künstlersozialkasse — du zahlst nur den halben Beitragssatz zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Stand: Mai 2026
Ab 2 Kindern PV-Stufenrabatt nach § 55 Abs. 3 SGB XI (−0,25 %/Kind, max. −1,0 % bei 5+).
KSK-Beitrag pro Monat
– €
Rentenversicherung (½ × 18,6 %)
Krankenversicherung (½ × allg. + Zusatz)
Pflegeversicherung (½ × 3,6 % + ggf. Kinderlosenzuschlag 0,6 %)

So funktioniert der KSK-Beitrag 2026

Als Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) zahlst du nur die Hälfte deiner Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung — wie ein Angestellter. Die andere Hälfte übernimmt die KSK. Bemessungsgrundlage ist dein voraussichtliches Jahres-Arbeitseinkommen, das du der KSK jährlich selbst meldest.

Aus diesem gemeldeten Einkommen ergeben sich deine Beiträge:

  • Rentenversicherung — 18,6 % des Einkommens, davon trägst du die Hälfte.
  • Krankenversicherung — allgemeiner GKV-Satz plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, ebenfalls hälftig.
  • Pflegeversicherung — nach aktuellem Satz hälftig; den Kinderlosen-Zuschlag trägst du allein.

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein künstlerisches Jahres-Arbeitseinkommen von mindestens 3.900 €. Liegst du in den ersten Berufsjahren darunter, gibt es Ausnahmeregelungen — dauerhaft darunter ist eine Mitgliedschaft in der Regel nicht möglich.

Verwandt: GKV vs. PKV für Selbstständige und der Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige.

Häufige Fragen

Wer darf in die KSK?

Selbstständige Künstler und Publizisten mit mindestens 3.900 Euro Jahres-Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit. Die KSK prüft die Aufnahme einzeln.

Was zahlt die KSK?

Die andere Hälfte des Beitrags. Finanziert wird die Künstlersozialversicherung zu rund 50 % aus Versicherten-Beiträgen, zu 30 % aus der Künstlersozialabgabe (Verwerter wie Verlage, Theater, Werbeagenturen) und zu 20 % aus dem Bundeszuschuss.

Wie berechnet sich mein KSK-Beitrag?

Aus deinem gemeldeten voraussichtlichen Jahres-Arbeitseinkommen werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung berechnet — und davon zahlst du nur die Hälfte. Die Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Einkommens, die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach dem jeweils aktuellen GKV-Satz plus Zusatzbeitrag.