Stundensatz-Rechner

Berechne deinen Mindest-Stundensatz aus Ziel-Einkommen, Arbeitstagen und Fixkosten — inklusive Steuer und Sozialversicherung.

Stand: Juli 2026

Deine Eckdaten

Was du am Ende auf dem Konto behalten willst.
%
60 % ist realistisch — der Rest geht für Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung drauf.
Büro, Software, Telefon, Steuerberater, Fortbildung.
Veranlagung (Steuer)
Krankenversicherung
Ab 2 Kindern PV-Stufenrabatt nach § 55 Abs. 3 SGB XI (−0,25 %/Kind, max. −1,0 % bei 5+).
Mindest-Stundensatz
– €
Umsatz / Jahr
Gewinn (vor Steuer)
Einkommensteuer + Soli + Kirche
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Betriebskosten
Abrechenbare Stunden / Jahr
So wird gerechnet

Vom Netto-Zieleinkommen rückwärts gerechnet: Wir suchen den Gewinn, der nach Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Krankenversicherung und (optional) Rentenversicherung dein Wunsch-Netto liefert. Das ist mathematisch ein Fixpunkt-Problem (KV-Beitrag hängt vom Gewinn ab, ESt hängt vom Gewinn nach Sonderausgabenabzug ab) — wir lösen es iterativ in 30 Schritten.

Anschließend wird der Umsatz aus Gewinn plus Betriebskosten ermittelt, durch die abrechenbaren Stunden geteilt — und du bekommst deinen Mindest-Stundensatz.

Annahmen: GKV-Beitrag mit ermäßigtem Satz 14 % + 2,9 % Zusatz + 3,6 % Pflege (+ 0,6 % bei kinderlos ab 23); PKV-Beitrag wie eingegeben; RV-Beitrag 18,6 % bei freiwilliger Einzahlung; KV/RV gelten als Sonderausgaben für die Steuer.

GKV-Kappung: Der Beitrag wird auf die Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 € (§ 240 SGB V) bzw. die Beitragsbemessungsgrenze 69.750 € pro Jahr (2026) gekappt. Bei sehr niedrigem Gewinn rechnest du mindestens auf die Mindestbemessungsgrundlage; bei sehr hohem Gewinn deckelt die BBG den Beitrag. Der ausgewiesene KV-Wert kann deshalb vom reinen Prozentsatz × Gewinn abweichen.

Rechenbeispiel: Netto-Ziel 40.000 €/Jahr, 220 Arbeitstage, 8 h/Tag, 60 % Billable-Quote, 800 € Betriebskosten/Monat, freiwillig GKV, ledig, kinderlos.
1. Abrechenbare Stunden: 220 × 8 × 0,60 = 1.056 h/Jahr
2. Fixpunkt-Iteration ermittelt: Ziel-Gewinn ≈ 62.500 € (nach ESt ~13.400 €, KV ~7.900 €, PV ~1.200 € verbleiben netto ~40.000 €)
3. Umsatz = 62.500 € + 9.600 € (Betriebskosten) = 72.100 €
4. Mindest-Stundensatz = 72.100 ÷ 1.056 ≈ 68,28 €/h

Nächste Schritte:

Stundensatz als Selbstständiger berechnen

Deinen Mindest-Stundensatz berechnest du rückwärts vom Ziel-Einkommen: addiere zu deinem Wunsch-Gewinn die Betriebskosten, die Steuer-Rückstellung und die Sozialversicherung und teile die Summe durch deine tatsächlich abrechenbaren Stunden — nicht durch alle Arbeitsstunden. Bei Solo-Selbstständigen ist eine abrechenbare Quote von rund 60 % realistisch.

Faustregel: Wer 1.000 abrechenbare Stunden im Jahr und 40.000 € aus Kosten plus Zielgewinn ansetzt, braucht 40 € pro Stunde allein zur Deckung — Steuer und Puffer kommen obendrauf. Diese Iteration nimmt dir der Rechner ab.

Verwandt: der Auslastungs-Rechner für deine Billable-Quote und der Rücklagen-Rechner für die Steuer-Rückstellung.

Häufige Fragen

Warum ist der Stundensatz höher als mein gewünschtes Gehalt?

Weil du als Selbstständiger Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteile der Sozialversicherung selbst trägst, dazu Steuern, Betriebskosten und nicht-abrechenbare Zeit (Akquise, Verwaltung, Urlaub).

Was ist die Billable-Quote?

Der Anteil deiner Arbeitszeit, den du Kunden in Rechnung stellen kannst. 60 Prozent ist für Solo-Freelancer realistisch — der Rest geht für Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung drauf.

Zählt die Umsatzsteuer rein?

Nein. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten — du kassierst sie für das Finanzamt und führst sie ab.

Sind Urlaubstage bereits berücksichtigt?

Bei der Voreinstellung 220 Arbeitstage sind rund 30 Urlaubstage implizit abgezogen.