Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige
Schätze deine Einkommensteuer als Selbstständiger inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2026.
Eingaben
So wird gerechnet
Wir nutzen den Einkommensteuertarif nach § 32a Abs. 1 EStG in der ab 01.01.2026 geltenden Fassung (Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl. 2024 I). Konkret: Grundfreibetrag 12.348 € (Tarifzone 1, ESt = 0); Eingangs-Steuersatz 14 % am Beginn von Zone 2; Spitzensteuersatz 42 % ab 68.481 € zvE; Reichensteuer 45 % ab 277.826 € zvE. Die Polynom-Koeffizienten der Zonen 2 bis 4 stammen aus dem BMF-Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (endgültige Fassung vom 12.11.2025), abrufbar unter bmf.bund.de.
Bei Zusammenveranlagung wird das zvE durch zwei geteilt, die Tarifformel angewendet und das Ergebnis mit zwei multipliziert (Splittingtarif § 32a Abs. 5 EStG).
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die ESt) fällt erst über der Freigrenze von 20.350 € ESt (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen) an — neue Werte ab 01.01.2026 gemäß § 4 SolzG; davor 19.950 / 39.900 €. Im sogenannten Milderungsbereich greift eine gleitende Begrenzung.
Quellen: BMF-Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (12.11.2025); Steuerfortentwicklungsgesetz (BGBl. 2024 I); § 32a, § 32d EStG; § 4 SolzG i.d.F. ab 2026.
So berechnet sich die Einkommensteuer für Selbstständige 2026
Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn — also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben —, nicht auf den Umsatz. Auf diesen Gewinn wird der progressive Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet; anschließend kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu.
Der Tarif 2026 verläuft in mehreren Zonen:
- bis 12.348 € — Grundfreibetrag, steuerfrei (0 %).
- ab 12.349 € — Progressionszone: der Grenzsteuersatz steigt von 14 % schrittweise an.
- 69.879 € bis 277.825 € — Spitzensteuersatz 42 %.
- ab 277.826 € — Reichensteuer 45 %.
Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (Ledige) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) an; dazwischen mildert eine Gleitzone den Übergang. Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der festgesetzten Einkommensteuer.
Steuerrechner für Selbstständige: was dieser Rechner berücksichtigt
Dieser Einkommensteuer-Rechner für Selbständige schätzt deine Steuerlast aus dem zu versteuernden Einkommen — inklusive Grund- oder Splittingtarif, Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer. Grundlage ist der amtliche Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums für 2026, damit die Schätzung möglichst nah an deinem späteren Steuerbescheid liegt.
Ergänzend nützlich: die EÜR zur Gewinnermittlung, der Rücklagen-Rechner für deine Steuer-Rückstellung und der Ratgeber Steuererklärung für Freelancer.
Häufige Fragen
Welcher Tarif gilt 2026?
Der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit Grundfreibetrag 12.348 Euro (Stand 2026) und Spitzensteuersatz 42 Prozent ab 69.879 Euro (Reichensteuer 45 Prozent ab 277.826 Euro).
Wann fällt Solidaritätszuschlag an?
Erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer (Single) bzw. 40.700 Euro (Verheiratete) — neue Werte ab 01.01.2026. Dazwischen gilt eine Milderungszone.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Bundesländern — jeweils auf die Einkommensteuer.