Übungsleiter- & Ehrenamts-Pauschale

Bis zu 3.300 Euro Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) plus 960 Euro Ehrenamtspauschale steuerfrei (Werte ab 01.01.2026).

Stand: Mai 2026
§ 3 Nr. 26 EStG: bis 3.300 € steuerfrei (Stand 2026).
§ 3 Nr. 26a EStG: bis 960 € steuerfrei (Stand 2026). Nur kombinierbar bei VERSCHIEDENEN Tätigkeiten.
Steuerpflichtig
– €
Steuerfrei aus Übungsleiterpauschale
Steuerfrei aus Ehrenamtspauschale

Häufige Fragen

Sind beide Pauschalen kombinierbar?

Ja, aber nicht für dieselbe Tätigkeit. Du kannst beispielsweise als Übungsleiter im Sportverein 3.300 Euro und als Vorstand im Heimatverein 960 Euro nebenher steuerfrei verdienen (Werte 2026).

Bei welchen Organisationen?

Gemeinnützige Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Kirchen — keine privaten Auftraggeber.