Homeoffice-Pauschale

Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer oder Jahrespauschale — was bringt dir steuerlich am meisten?

Stand: Mai 2026
Aktiviere diese Option (Chip wird dunkel), damit Variante C — die ungedeckelten tatsächlichen Kosten — berechnet wird. Ohne Mittelpunkt bleibt Variante C 0 €, weil das Gesetz den Voll-Abzug nur dann erlaubt.
Empfohlene Variante
– €
Variante A: Tagespauschale Homeoffice (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG)
Variante B: Jahrespauschale Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG, 1.260 €)
Variante C: Arbeitszimmer (Mittelpunkt, tatsächliche Kosten ungedeckelt)

Homeoffice-Pauschale 2026: 6 € pro Tag, maximal 1.260 €

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Arbeitstag im Homeoffice, höchstens für 210 Tage im Jahr — also maximal 1.260 € pro Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig; die Pauschale gilt auch für die Arbeit am Küchentisch.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann unbegrenzt absetzbar, wenn der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit bildet (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).

Wie viele Tage zählen? Trag deine Homeoffice-Tage ein — der Rechner deckelt automatisch bei 210 und zeigt die steuerliche Ersparnis nach deinem Grenzsteuersatz. Verwandt: der Einkommensteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage = 1.260 Euro pro Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).

Wann darf ich Arbeitszimmer-Kosten unbegrenzt absetzen?

Wenn der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird UND den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).