Firmenwagen­rechner

Geldwerter Vorteil nach der 1-%-Regel — inklusive Arbeitsweg und reduzierter Bemessung für E-Autos.

Stand: Mai 2026

Fahrzeug & Arbeitsweg

Inländischer Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inkl. Sonderausstattung und USt — auf volle 100 € abgerundet.
km
%
Grenzsteuersatz für die geschätzte monatliche Mehrbelastung. Frei lassen oder 0 setzen, wenn nur der geldwerte Vorteil interessiert.
Geldwerter Vorteil pro Monat
– €
Privatnutzung (1-%-Regel)
Fahrten Wohnung–Arbeit (0,03 %)
Geldwerter Vorteil / Jahr
Geschätzte Steuer / Monat
So funktioniert die 1-%-Regel
  • Privatnutzung: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat werden als geldwerter Vorteil versteuert (§ 8 Abs. 2 EStG).
  • Arbeitsweg: zusätzlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer (einfache Strecke) pro Monat.
  • E-Autos: nur 0,25 % des Listenpreises bei BLP bis 100.000 € (Grenze 2025 von 70.000 € angehoben, gilt 2026), sonst 0,5 % — auch für qualifizierende Plug-in-Hybride. Der 0,03-%-Satz reduziert sich entsprechend. Sonderregel läuft Ende 2030 aus.
  • Alternative: das Fahrtenbuch — lohnt sich bei geringer Privatnutzung. Dieser Rechner bildet die 1-%-Pauschalmethode ab.

Firmenwagen versteuern: die 1-%-Regel 2026

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert einen geldwerten Vorteil. Nach der 1-%-Regel (§ 8 Abs. 2 EStG) wird pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt — plus 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Für reine Elektroautos gilt eine stark reduzierte Bemessung: nur 0,25 % des Listenpreises bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (Grenze 2025 von 70.000 € angehoben, gilt auch 2026), darüber 0,5 %. Der 0,03-%-Satz für den Arbeitsweg sinkt entsprechend mit. Die Sonderregel läuft Ende 2030 aus.

Der geldwerte Vorteil erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. Wie stark sich das auswirkt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner; für die reine Pendlerpauschale gibt es den Fahrtkosten-Rechner.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die 1-%-Regel?

Pro Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung versteuert. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kommen 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu (§ 8 Abs. 2 EStG).

Welche Vorteile haben E-Autos?

Bei reinen E-Autos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € werden nur 0,25 % statt 1 % angesetzt, darüber 0,5 %. Diese Grenze wurde 2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben und gilt auch 2026. Der 0,03-%-Satz für den Arbeitsweg reduziert sich entsprechend.

Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 1-%-Regel?

Wenn du den Firmenwagen wenig privat nutzt. Das Fahrtenbuch erfasst die tatsächlichen Privatfahrten — bei geringer Privatnutzung ist der geldwerte Vorteil oft niedriger als die 1-%-Pauschale.