Fahrtkosten-Rechner
Pendlerpauschale, Dienstreise-Kilometer und Verpflegungs-Pauschalen für 2026.
Pendlerpauschale
Dienstreise
Hinweis: Die Dienstreise-Kilometerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG / BRKG § 5) liegt weiterhin bei 0,30 € pro Kilometer mit eigenem PKW — sie ist eine eigene Regel und unabhängig von der oben genannten Pendlerpauschale (0,38 €/km ab 2026). Die 2026er Reform hat sie nicht angehoben.
Vom AG/Gastgeber gestellte Verpflegung (Kürzung)
Pendlerpauschale und Kilometerpauschale 2026 — die Sätze
Die Pendlerpauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 EStG, Reform seit 01.01.2026). Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist sie auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt; mit eigenem Pkw gibt es keine Obergrenze.
Wichtig: Die Pendlerpauschale wird nicht ausgezahlt, sondern senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Deine tatsächliche Ersparnis entspricht der Pauschale multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
Für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw gilt die Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Dazu kommen Verpflegungspauschalen: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei mehr als 24 Stunden.
Verwandt: die EÜR und der Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (Reform § 9 EStG seit 01.01.2026 — vorher zwei-Stufen-Modell mit 0,30 bis km 20). Maximal 4.500 Euro pro Jahr bei öffentlichen Verkehrsmitteln; bei eigenem PKW kein Cap.
Wie viel ist eine Dienstreise wert?
Verpflegungspauschale 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei mehr als 24 Stunden. Übernachtung pauschal 20 Euro.