Fahrtkosten-Rechner

Pendlerpauschale, Dienstreise-Kilometer und Verpflegungs-Pauschalen für 2026.

Stand: Mai 2026

Pendlerpauschale

Dienstreise

Hinweis: Die Dienstreise-Kilometerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG / BRKG § 5) liegt weiterhin bei 0,30 € pro Kilometer mit eigenem PKW — sie ist eine eigene Regel und unabhängig von der oben genannten Pendlerpauschale (0,38 €/km ab 2026). Die 2026er Reform hat sie nicht angehoben.

8–23 h: 14 €. Ab 24 h: 28 €.

Vom AG/Gastgeber gestellte Verpflegung (Kürzung)

Pendlerpauschale / Jahr
– €
Einheitlich 0,38 € pro km ab dem ersten Kilometer — § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG i.d.F. Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrats-Beschluss 19.12.2025, BGBl. 2025 I, in Kraft seit 01.01.2026); ersetzt die bisherige Zwei-Stufen-Regelung 0,30/0,38. Jahresdeckel ohne Nachweis bei nicht-PKW-Verkehrsmitteln: 4.500 €.
Dienstreise — Kilometerpauschale
Dienstreise — Verpflegungspauschale
Übernachtung
Dienstreise gesamt

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (Reform § 9 EStG seit 01.01.2026 — vorher zwei-Stufen-Modell mit 0,30 bis km 20). Maximal 4.500 Euro pro Jahr bei öffentlichen Verkehrsmitteln; bei eigenem PKW kein Cap.

Wie viel ist eine Dienstreise wert?

Verpflegungspauschale 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei mehr als 24 Stunden. Übernachtung pauschal 20 Euro.