Kleinunternehmer-Rechner
Darfst du Kleinunternehmer sein? Lohnt es sich? Mit den neuen Grenzen 25.000 / 100.000 Euro ab 2025.
Deine Umsatzdaten
So wird gerechnet
Grenze: Du darfst Kleinunternehmer sein, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag UND dein laufender Jahresumsatz unter 100.000 € bleibt (§ 19 UStG, Reform 01.01.2025).
Vorteilsvergleich: Bei B2B-Kunden ziehen diese die Vorsteuer ohnehin ab — Regelbesteuerung ist dann fast immer günstiger, weil du selbst Vorsteuer zurückholst. Bei B2C-Kunden musst du entweder 19 % auf den Preis aufschlagen (schwer durchsetzbar) oder deine Marge schmälern.
Nebengewerbe und Kleinunternehmer: Steuern einfach erklärt
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und führst keine ab — kannst dafür aber auch keine Vorsteuer ziehen. Das gilt seit 01.01.2025, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer zahlst du auf den Gewinn deines Nebengewerbes ganz normal — zusätzlich zu anderen Einkünften, was deinen persönlichen Steuersatz erhöhen kann.
Der Rechner vergleicht Kleinunternehmer- und Regelbesteuerung. Verwandt: der Einkommensteuer-Rechner und der Ratgeber Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?.
Häufige Fragen
Welche Grenzen gelten ab 2025?
Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro UND laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 Euro (§ 19 UStG neue Fassung).
Was passiert beim Überschreiten der Grenze im laufenden Jahr?
Seit 01.01.2025 erfolgt der Wechsel in die Regelbesteuerung sofort ab dem Zeitpunkt des Überschreitens — nicht mehr erst im Folgejahr.
Lohnt Kleinunternehmer immer?
Nicht bei B2B-Kunden, weil diese die Vorsteuer ohnehin abziehen. Auch bei hohen Vorsteuer-Beträgen aus Investitionen kann Regelbesteuerung günstiger sein.