Kleinunternehmer-Rechner

Darfst du Kleinunternehmer sein? Lohnt es sich? Mit den neuen Grenzen 25.000 / 100.000 Euro ab 2025.

Stand: Mai 2026

Deine Umsatzdaten

Grenze 2025/2026: maximal 25.000 €. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 UStG (bei Regelbesteuerung netto, bei Kleinunternehmer der vereinnahmte Betrag).
Grenze 2025/2026: maximal 100.000 € — bei Überschreitung sofortiger Wechsel.
Diese Vorsteuer kannst du nur als Regelbesteuerter zurückholen.
%
Wie viel deines Umsatzes geht an Privatkunden, die keine Vorsteuer ziehen? 0 % = reines B2B (USt durchreichen problemlos), 100 % = reines B2C (USt drückt die Marge). Schätzformel: laufender Umsatz × 19 % × B2C-Anteil.
Status
Empfehlung
Verlust bei Kleinunternehmer (Vorsteuer)
Nachteil bei Regelbesteuerung (B2C-Preisdruck)
So wird gerechnet

Grenze: Du darfst Kleinunternehmer sein, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag UND dein laufender Jahresumsatz unter 100.000 € bleibt (§ 19 UStG, Reform 01.01.2025).

Vorteilsvergleich: Bei B2B-Kunden ziehen diese die Vorsteuer ohnehin ab — Regelbesteuerung ist dann fast immer günstiger, weil du selbst Vorsteuer zurückholst. Bei B2C-Kunden musst du entweder 19 % auf den Preis aufschlagen (schwer durchsetzbar) oder deine Marge schmälern.

Häufige Fragen

Welche Grenzen gelten ab 2025?

Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro UND laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 Euro (§ 19 UStG neue Fassung).

Was passiert beim Überschreiten der Grenze im laufenden Jahr?

Seit 01.01.2025 erfolgt der Wechsel in die Regelbesteuerung sofort ab dem Zeitpunkt des Überschreitens — nicht mehr erst im Folgejahr.

Lohnt Kleinunternehmer immer?

Nicht bei B2B-Kunden, weil diese die Vorsteuer ohnehin abziehen. Auch bei hohen Vorsteuer-Beträgen aus Investitionen kann Regelbesteuerung günstiger sein.