USt-Voran­meldung-Rechner

Berechne deine Umsatzsteuer-Zahllast pro Monat oder Quartal nach § 18 UStG.

Stand: Mai 2026

Umsätze & Vorsteuer

Summe der Vorsteuer aus deinen eigenen Eingangsrechnungen im Voranmeldungszeitraum (z. B. 900 €).
Zahllast / Erstattung
– €
USt 19 % auf eigene Umsätze
USt 7 %
USt aus § 13b / EG-Erwerb
USt-Schuld gesamt
Vorsteuer-Abzug
Abgaberhythmus
  • Monatlich: wenn die Vorjahres-Zahllast über 9.000 € lag.
  • Quartalsweise: bei Vorjahres-Zahllast bis 9.000 €.
  • Nur Jahres-Erklärung: wenn die Vorjahres-Zahllast 2.000 € nicht überschreitet.
  • Existenzgründer: keine pauschale Monats-Pflicht mehr — die Sonderregel (zwei Jahre monatlich) wurde mit Wirkung 01.01.2025 abgeschafft. Es gelten die normalen Schwellen oben.
  • Abgabefrist: bis zum 10. des Folgemonats — mit Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV) bis zum 10. des übernächsten Monats.

Häufige Fragen

Monatlich oder quartalsweise abgeben?

Monatlich, wenn die Vorjahres-Zahllast über 9.000 Euro lag. Quartalsweise bis 9.000 Euro. Nur jährlich, wenn die Zahllast unter 2.000 Euro lag.

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Eine Verlängerung der Abgabefrist um einen Monat (§ 46 UStDV). Bei Monats-Anmeldung ist eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Schuld zu leisten.