Mahngebühr & Verzugszins
Verzugszinsen nach § 288 BGB und zulässige Mahngebühren — auf den Cent ausgerechnet.
Basiszinssatz § 247 BGB: –
B2B-Verzug ohne Mahnung & Pauschale-Anrechnung
30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB): Im Geschäftsverkehr gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang einer fälligen Rechnung in Verzug — ganz ohne Mahnung. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn sie ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurden.
Pauschale 40 € anrechenbar: Die Schadensersatzpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (40 €) ist auf einen daneben geltend gemachten Mahnkostenersatz anzurechnen, soweit dieser auf Kosten der Rechtsverfolgung beruht (Urteil BGH IX ZR 184/15). Doppel-Geltendmachung führt regelmäßig zur Kürzung.
Basiszinssatz: Wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank zum 01.01. und 01.07. neu festgesetzt (§ 247 BGB) und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Verzugszins ergibt sich aus Basiszinssatz + Aufschlag (B2B 9 %, B2C 5 %).
Quellen: § 247, § 286, § 288 BGB; aktueller Basiszinssatz aus der Bundesbank-Bekanntmachung gemäß § 247 BGB (Halbjahres-Wert), nachzulesen unter bundesbank.de und im Bundesanzeiger.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
B2B: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. B2C: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Welche Mahngebühren sind erlaubt?
Nur tatsächlich angefallene Kosten — typisch 2,50 bis 5 Euro pro Mahnung. Pauschale 40 Euro für B2B-Mahnungen nach § 288 Abs. 5 BGB.