AGB-Strukturvorschlag
B2B-AGB-Strukturvorschlag — bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen.
AGB-Struktur (B2B)
- Geltungsbereich + Vorrang individueller Abreden
- Vertragsschluss / Angebot / Annahme
- Leistungsumfang + Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Vergütung, Fälligkeit, Verzug
- Liefer- und Leistungstermine (Höhere Gewalt)
- Abnahme + Mängelrechte
- Urheber- und Nutzungsrechte (Übertragung erst nach Vollzahlung)
- Haftungsbegrenzung (max. Auftragswert / max. Versicherungssumme)
- Vertraulichkeit + Datenschutz
- Salvatorische Klausel
- Anwendbares Recht + Gerichtsstand
Wichtig
Bitte prüfen lassen
AGB sind wirksam nur, wenn sie bei Vertragsschluss eingebunden wurden und die Klauseln rechtswirksam sind. Besonders bei B2C: AGB-Recht ist Verbraucherschutz-Recht — eine fehlerhafte Klausel macht oft den ganzen Block unwirksam.