Bewirtungsbeleg

Eigenbeleg zur Bewirtung mit Anlass, Teilnehmern und 70 %-Hinweis.

Stand: Mai 2026
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Bewirtungsbeleg — Pflichtangaben (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)

  • Ort + Restaurant + Datum
  • Alle Teilnehmer namentlich (auch du selbst!)
  • Konkreter Anlass — keine pauschalen Angaben wie „Geschäftsessen"
  • Rechnungsbetrag (Netto + USt) und Trinkgeld separat
  • Bei Beträgen über 250 € brutto: maschinell erstellte Rechnung erforderlich
  • Wichtig: nur 70 % der Bewirtungskosten sind als Betriebsausgabe abzugsfähig (USt aber zu 100 % als Vorsteuer abziehbar).
  • Eigene Unterschrift + Datum auf dem Beleg
Abzugsfähig
70 %
der Brutto-Bewirtungskosten als Betriebsausgabe.