Bewirtungsbeleg
Eigenbeleg zur Bewirtung mit Anlass, Teilnehmern und 70 %-Hinweis.
Bewirtungsbeleg — Pflichtangaben (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)
- Ort + Restaurant + Datum
- Alle Teilnehmer namentlich (auch du selbst!)
- Konkreter Anlass — keine pauschalen Angaben wie „Geschäftsessen"
- Rechnungsbetrag (Netto + USt) und Trinkgeld separat
- Bei Beträgen über 250 € brutto: maschinell erstellte Rechnung erforderlich
- Wichtig: nur 70 % der Bewirtungskosten sind als Betriebsausgabe abzugsfähig (USt aber zu 100 % als Vorsteuer abziehbar).
- Eigene Unterschrift + Datum auf dem Beleg
Abzugsfähig
70 %
der Brutto-Bewirtungskosten als Betriebsausgabe.