Gewerbesteuer in Ahrensburg

Ahrensburg liegt in Schleswig-Holstein und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %. Berechne hier die Gewerbesteuer und die maximal mögliche Einkommensteuer-Ermäßigung nach § 35 EStG.

Stand: Juli 2026 Hebesatz: 395 % Grundsteuer B: 440 % 33,967 Einwohner

Ahrensburg (Schleswig-Holstein) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 13.83 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); § 35 EStG kann die Einkommensteuer mindern, wobei persönliche Höchstbeträge gelten. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Der folgende Rechner zeigt die Steuer und die maximal mögliche Ermäßigung.

Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Max. mögliche ESt-Ermäßigung (§ 35 EStG)
Rest bei vollständig nutzbarer Ermäßigung

Hinweis: Gezeigt wird die maximal mögliche Steuerermäßigung nach § 35 EStG (Faktor 4 × Messbetrag). Sie ist zusätzlich auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Deine persönliche Restbelastung kann deshalb höher sein.

Was bedeutet ein Hebesatz von 395 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 395 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 13.83 % des Gewerbeertrags. Wenn die Höchstbeträge des § 35 EStG vollständig genutzt werden können, bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften rechnerisch eine Mehrbelastung von rund 0.00 % — bis 400 % Hebesatz kann sie nahe null liegen.

Hebesätze im Vergleich — andere Städte in Schleswig-Holstein

Vergleich der Gewerbesteuer-Hebesätze in Schleswig-Holstein
Gemeinde Bundesland Hebesatz Link
Kiel Schleswig-Holstein 440 % Ansehen
Geesthacht Schleswig-Holstein 425 % Ansehen
Quickborn Schleswig-Holstein 360 % Ansehen

Gewerbesteuer-Rechnung für Ahrensburg: Praxis-Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen die Gewerbesteuer bei dem in Ahrensburg geltenden Hebesatz von 395 %. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften kann § 35 EStG die Einkommensteuer grundsätzlich um das 4,0-fache des Steuermessbetrags mindern; die Tabelle zeigt diese maximal nutzbare Vereinfachung.

Beispielrechnung Gewerbesteuer für Ahrensburg
Gewerbeertrag Steuermessbetrag Gewerbesteuer Max. § 35-Anrechnung Rest bei voller Anrechnung
50,000 € 892.50 € 3,525.38 € − 3,525.38 € 0.00 €
100,000 € 2,642.50 € 10,437.88 € − 10,437.88 € 0.00 €

Vereinfachte Höchstbetragsrechnung ohne Gewähr. § 35 EStG begrenzt die Ermäßigung zusätzlich auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Die persönliche Entlastung kann daher niedriger und die Restbelastung höher sein. Detaillierte Berechnung im Rechner oben.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Ahrensburg

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ahrensburg 2026?
Ahrensburg hat 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 13.83 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Muss ich in Ahrensburg Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlen Gewerbetreibende. Anerkannte freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer; bei IT-, Design- und Misch-Tätigkeiten hängt die Einordnung von der konkreten Arbeit ab. Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten den Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG.
Was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % (§ 11 GewStG); multipliziert mit dem Hebesatz von 395 % ergibt sich die effektive Belastung: 3,5 % × 395 % = 13.83 % des Gewerbeertrags.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Nach § 35 EStG kann grundsätzlich das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags die Einkommensteuer mindern. Die Ermäßigung ist auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Bis etwa 400 % Hebesatz ist daher rechnerisch eine vollständige Kompensation möglich, aber nicht in jedem persönlichen Steuerfall garantiert.
Rechtsgrundlagen & Quellen