Gewerbesteuer in Emmerich am Rhein

Emmerich am Rhein liegt in Nordrhein-Westfalen und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 495 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Stand: Mai 2026 Hebesatz: 495 % Grundsteuer B: 540 % 30,876 Einwohner
Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)

Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.

Was bedeutet ein Hebesatz von 495 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 495 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 17.33 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 4.03 % — bis zum Hebesatz 380 % sogar nahezu null.

Vergleich mit anderen Städten

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Heiligenhaus Nordrhein-Westfalen 495 % Ansehen
Kempten (Allgäu) Bayern 370 % Ansehen
Landsberg am Lech Bayern 370 % Ansehen
Rüsselsheim am Main Hessen 420 % Ansehen
Ribnitz-Damgarten Mecklenburg-Vorpommern 395 % Ansehen
Freising Bayern 335 % Ansehen
Paderborn Nordrhein-Westfalen 455 % Ansehen
Albstadt Baden-Württemberg 395 % Ansehen
Rechtsgrundlagen & Quellen