Gewerbesteuer in Heiligenhaus
Heiligenhaus liegt in Nordrhein-Westfalen und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 495 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
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Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
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München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.€
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
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Gewerbeertrag (nach Freibetrag)–
Steuermessbetrag (3,5 %)–
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)–
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)–
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)–
Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.
Was bedeutet ein Hebesatz von 495 Prozent?
Bei einem Hebesatz von 495 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 17.33 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 4.03 % — bis zum Hebesatz 380 % sogar nahezu null.
Vergleich mit anderen Städten
| Gemeinde | Bundesland | Hebesatz | |
|---|---|---|---|
| Hannover | Niedersachsen | 480 % | Ansehen |
| Bielefeld | Nordrhein-Westfalen | 480 % | Ansehen |
| Brüggen | Nordrhein-Westfalen | 475 % | Ansehen |
| Bremerhaven | Bremen | 460 % | Ansehen |
| Goch | Nordrhein-Westfalen | 495 % | Ansehen |
| Neu-Isenburg | Hessen | 335 % | Ansehen |
| Pinneberg | Schleswig-Holstein | 400 % | Ansehen |
| Elmshorn | Schleswig-Holstein | 425 % | Ansehen |