Gewerbesteuer in Königs Wusterhausen

Königs Wusterhausen liegt in Brandenburg und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Stand: Mai 2026 Hebesatz: 395 % Grundsteuer B: 395 % 38,780 Einwohner
Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)

Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.

Was bedeutet ein Hebesatz von 395 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 395 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 13.83 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 0.53 % — bis zum Hebesatz 380 % sogar nahezu null.

Vergleich mit anderen Städten

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Osnabrück Niedersachsen 450 % Ansehen
Torgau Sachsen 420 % Ansehen
Baden-Baden Baden-Württemberg 360 % Ansehen
Wülfrath Nordrhein-Westfalen 495 % Ansehen
Düren Nordrhein-Westfalen 485 % Ansehen
Arnstadt Thüringen 420 % Ansehen
Lutherstadt Wittenberg Sachsen-Anhalt 420 % Ansehen
Filderstadt Baden-Württemberg 375 % Ansehen
Rechtsgrundlagen & Quellen