Gewerbesteuer in Leipzig
Leipzig liegt in Sachsen und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %. Berechne hier die Gewerbesteuer und die maximal mögliche Einkommensteuer-Ermäßigung nach § 35 EStG.
Leipzig (Sachsen) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 16.10 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); § 35 EStG kann die Einkommensteuer mindern, wobei persönliche Höchstbeträge gelten. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Der folgende Rechner zeigt die Steuer und die maximal mögliche Ermäßigung.
Hinweis: Gezeigt wird die maximal mögliche Steuerermäßigung nach § 35 EStG (Faktor 4 × Messbetrag). Sie ist zusätzlich auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Deine persönliche Restbelastung kann deshalb höher sein.
Was bedeutet ein Hebesatz von 460 Prozent?
Bei einem Hebesatz von 460 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 16.10 % des Gewerbeertrags. Wenn die Höchstbeträge des § 35 EStG vollständig genutzt werden können, bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften rechnerisch eine Mehrbelastung von rund 2.10 % — bis 400 % Hebesatz kann sie nahe null liegen.
Hebesätze im Vergleich — andere Städte in Sachsen
Gewerbesteuer-Rechnung für Leipzig: Praxis-Beispiele
Die folgenden Beispiele zeigen die Gewerbesteuer bei dem in Leipzig geltenden Hebesatz von 460 %. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften kann § 35 EStG die Einkommensteuer grundsätzlich um das 4,0-fache des Steuermessbetrags mindern; die Tabelle zeigt diese maximal nutzbare Vereinfachung.
| Gewerbeertrag | Steuermessbetrag | Gewerbesteuer | Max. § 35-Anrechnung | Rest bei voller Anrechnung |
|---|---|---|---|---|
| 50,000 € | 892.50 € | 4,105.50 € | − 3,570.00 € | 535.50 € |
| 100,000 € | 2,642.50 € | 12,155.50 € | − 10,570.00 € | 1,585.50 € |
Vereinfachte Höchstbetragsrechnung ohne Gewähr. § 35 EStG begrenzt die Ermäßigung zusätzlich auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Die persönliche Entlastung kann daher niedriger und die Restbelastung höher sein. Detaillierte Berechnung im Rechner oben.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Leipzig
- Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Leipzig 2026?
- Leipzig hat 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 16.10 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
- Muss ich in Leipzig Gewerbesteuer zahlen?
- Gewerbesteuer zahlen Gewerbetreibende. Anerkannte freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer; bei IT-, Design- und Misch-Tätigkeiten hängt die Einordnung von der konkreten Arbeit ab. Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten den Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG.
- Was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz?
- Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % (§ 11 GewStG); multipliziert mit dem Hebesatz von 460 % ergibt sich die effektive Belastung: 3,5 % × 460 % = 16.10 % des Gewerbeertrags.
- Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
- Nach § 35 EStG kann grundsätzlich das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags die Einkommensteuer mindern. Die Ermäßigung ist auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Bis etwa 400 % Hebesatz ist daher rechnerisch eine vollständige Kompensation möglich, aber nicht in jedem persönlichen Steuerfall garantiert.