Gewerbesteuer in Mainz
Mainz liegt in Rheinland-Pfalz und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
Mainz (Rheinland-Pfalz) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %. Das entspricht einer effektiven Gewerbesteuer-Belastung von rund 15.40 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), wodurch die effektive Mehrbelastung deutlich niedriger ausfällt. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Mit dem folgenden Rechner ermittelst du deine konkrete Belastung.
Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.
Was bedeutet ein Hebesatz von 440 Prozent?
Bei einem Hebesatz von 440 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 15.40 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 1.40 % — bis zum Hebesatz 400 % sogar nahezu null.