Gewerbesteuer in Rommerskirchen
Rommerskirchen liegt in Nordrhein-Westfalen und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
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Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
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München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.€
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
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Gewerbeertrag (nach Freibetrag)–
Steuermessbetrag (3,5 %)–
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)–
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)–
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)–
Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.
Was bedeutet ein Hebesatz von 475 Prozent?
Bei einem Hebesatz von 475 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 16.63 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 3.33 % — bis zum Hebesatz 380 % sogar nahezu null.
Vergleich mit anderen Städten
| Gemeinde | Bundesland | Hebesatz | |
|---|---|---|---|
| Nettetal | Nordrhein-Westfalen | 495 % | Ansehen |
| Ribnitz-Damgarten | Mecklenburg-Vorpommern | 395 % | Ansehen |
| Oberhausen | Nordrhein-Westfalen | 550 % | Ansehen |
| Bietigheim-Bissingen | Baden-Württemberg | 360 % | Ansehen |
| Salzwedel | Sachsen-Anhalt | 420 % | Ansehen |
| Kelkheim (Taunus) | Hessen | 330 % | Ansehen |
| Ulm | Baden-Württemberg | 360 % | Ansehen |
| Landshut | Bayern | 360 % | Ansehen |