Gewerbesteuer in Rommerskirchen

Rommerskirchen liegt in Nordrhein-Westfalen und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Stand: Juni 2026 Hebesatz: 475 % Grundsteuer B: 540 % 12,925 Einwohner

Rommerskirchen (Nordrhein-Westfalen) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 %. Das entspricht einer effektiven Gewerbesteuer-Belastung von rund 16.63 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), wodurch die effektive Mehrbelastung deutlich niedriger ausfällt. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Mit dem folgenden Rechner ermittelst du deine konkrete Belastung.

Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)

Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.

Was bedeutet ein Hebesatz von 475 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 475 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 16.63 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 2.63 % — bis zum Hebesatz 400 % sogar nahezu null.

Hebesätze im Vergleich — andere Städte in Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Köln Nordrhein-Westfalen 475 % Ansehen
Düsseldorf Nordrhein-Westfalen 440 % Ansehen
Dortmund Nordrhein-Westfalen 485 % Ansehen
Essen Nordrhein-Westfalen 480 % Ansehen
Duisburg Nordrhein-Westfalen 520 % Ansehen
Bochum Nordrhein-Westfalen 495 % Ansehen
Wuppertal Nordrhein-Westfalen 490 % Ansehen
Bonn Nordrhein-Westfalen 490 % Ansehen

Gewerbesteuer-Rechnung für Rommerskirchen: Praxis-Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen die konkrete Steuerlast bei dem in Rommerskirchen geltenden Hebesatz von 475 %. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG durch das 4,0-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — die echte Mehrbelastung ist deshalb deutlich niedriger.

Gewerbeertrag Steuermessbetrag Gewerbesteuer § 35-Anrechnung Effektive Mehrbelastung
50,000 € 892.50 € 4,239.38 € − 3,570.00 € 669.38 €
100,000 € 2,642.50 € 12,551.88 € − 10,570.00 € 1,981.88 €

Alle Werte ohne Gewähr. Die effektive Mehrbelastung kann je nach persönlichem Grenzsteuersatz abweichen. Detaillierte Berechnung im Rechner oben.

Einordnung und Bundesland-Vergleich

Der Hebesatz von 475 % in Rommerskirchen liegt 5 Prozentpunkte unter dem Nordrhein-Westfalen-Durchschnitt von 480 % und 54 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt von 421 %. Gemeinden mit einem Hebesatz von bis zu 400 % belegen Einzelunternehmer mit keiner echten Mehrbelastung — die Gewerbesteuer wird durch die § 35-Anrechnung vollständig neutralisiert.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Rommerskirchen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rommerskirchen 2026?
Rommerskirchen hat 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 475 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 16.63 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Muss ich in Rommerskirchen Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende — Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, IT-Freelancer, Künstler) sind grundsätzlich befreit. Gewerbetreibende zahlen erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG).
Was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % (§ 11 GewStG); multipliziert mit dem Hebesatz von 475 % ergibt sich die effektive Belastung: 3,5 % × 475 % = 16.63 % des Gewerbeertrags.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet: das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags mindert die Einkommensteuer. Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert.
Rechtsgrundlagen & Quellen