Gewerbesteuer in Stralsund

Stralsund liegt in Mecklenburg-Vorpommern und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Stand: Juli 2026 Hebesatz: 420 % Grundsteuer B: 460 % 59,526 Einwohner

Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %. Das entspricht einer effektiven Gewerbesteuer-Belastung von rund 14.70 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), wodurch die effektive Mehrbelastung deutlich niedriger ausfällt. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Mit dem folgenden Rechner ermittelst du deine konkrete Belastung.

Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)

Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.

Was bedeutet ein Hebesatz von 420 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 420 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 14.70 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 0.70 % — bis zum Hebesatz 400 % sogar nahezu null.

Hebesätze im Vergleich — andere Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Greifswald Mecklenburg-Vorpommern 395 % Ansehen

Gewerbesteuer-Rechnung für Stralsund: Praxis-Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen die konkrete Steuerlast bei dem in Stralsund geltenden Hebesatz von 420 %. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG durch das 4,0-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — die echte Mehrbelastung ist deshalb deutlich niedriger.

Gewerbeertrag Steuermessbetrag Gewerbesteuer § 35-Anrechnung Effektive Mehrbelastung
50,000 € 892.50 € 3,748.50 € − 3,570.00 € 178.50 €
100,000 € 2,642.50 € 11,098.50 € − 10,570.00 € 528.50 €

Alle Werte ohne Gewähr. Die effektive Mehrbelastung kann je nach persönlichem Grenzsteuersatz abweichen. Detaillierte Berechnung im Rechner oben.

Einordnung und Bundesland-Vergleich

Der Hebesatz von 420 % in Stralsund liegt 16 Prozentpunkte über dem Mecklenburg-Vorpommern-Durchschnitt von 404 % und 1 Prozentpunkte unter dem bundesweiten Durchschnitt von 421 %. Gemeinden mit einem Hebesatz von bis zu 400 % belegen Einzelunternehmer mit keiner echten Mehrbelastung — die Gewerbesteuer wird durch die § 35-Anrechnung vollständig neutralisiert.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Stralsund

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stralsund 2026?
Stralsund hat 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 14.70 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Muss ich in Stralsund Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende — Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, IT-Freelancer, Künstler) sind grundsätzlich befreit. Gewerbetreibende zahlen erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG).
Was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % (§ 11 GewStG); multipliziert mit dem Hebesatz von 420 % ergibt sich die effektive Belastung: 3,5 % × 420 % = 14.70 % des Gewerbeertrags.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet: das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags mindert die Einkommensteuer. Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert.
Rechtsgrundlagen & Quellen