Gewerbesteuer in Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder) liegt in Brandenburg und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Stand: Juni 2026 Hebesatz: 440 % Grundsteuer B: 490 % 57,133 Einwohner

Frankfurt (Oder) (Brandenburg) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %. Das entspricht einer effektiven Gewerbesteuer-Belastung von rund 15.40 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), wodurch die effektive Mehrbelastung deutlich niedriger ausfällt. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Mit dem folgenden Rechner ermittelst du deine konkrete Belastung.

Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)

Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.

Was bedeutet ein Hebesatz von 440 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 440 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 15.40 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 1.40 % — bis zum Hebesatz 400 % sogar nahezu null.

Hebesätze im Vergleich — andere Städte in Brandenburg

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Potsdam Brandenburg 455 % Ansehen
Cottbus Brandenburg 440 % Ansehen
Brandenburg an der Havel Brandenburg 420 % Ansehen
Oranienburg Brandenburg 395 % Ansehen
Falkensee Brandenburg 395 % Ansehen
Bernau bei Berlin Brandenburg 395 % Ansehen
Eberswalde Brandenburg 395 % Ansehen
Königs Wusterhausen Brandenburg 395 % Ansehen

Gewerbesteuer-Rechnung für Frankfurt (Oder): Praxis-Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen die konkrete Steuerlast bei dem in Frankfurt (Oder) geltenden Hebesatz von 440 %. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG durch das 4,0-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — die echte Mehrbelastung ist deshalb deutlich niedriger.

Gewerbeertrag Steuermessbetrag Gewerbesteuer § 35-Anrechnung Effektive Mehrbelastung
50,000 € 892.50 € 3,927.00 € − 3,570.00 € 357.00 €
100,000 € 2,642.50 € 11,627.00 € − 10,570.00 € 1,057.00 €

Alle Werte ohne Gewähr. Die effektive Mehrbelastung kann je nach persönlichem Grenzsteuersatz abweichen. Detaillierte Berechnung im Rechner oben.

Einordnung und Bundesland-Vergleich

Der Hebesatz von 440 % in Frankfurt (Oder) liegt 46 Prozentpunkte über dem Brandenburg-Durchschnitt von 394 % und 19 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt von 421 %. Gemeinden mit einem Hebesatz von bis zu 400 % belegen Einzelunternehmer mit keiner echten Mehrbelastung — die Gewerbesteuer wird durch die § 35-Anrechnung vollständig neutralisiert.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Frankfurt (Oder)

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frankfurt (Oder) 2026?
Frankfurt (Oder) hat 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 15.40 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Muss ich in Frankfurt (Oder) Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende — Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, IT-Freelancer, Künstler) sind grundsätzlich befreit. Gewerbetreibende zahlen erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG).
Was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % (§ 11 GewStG); multipliziert mit dem Hebesatz von 440 % ergibt sich die effektive Belastung: 3,5 % × 440 % = 15.40 % des Gewerbeertrags.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet: das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags mindert die Einkommensteuer. Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert.
Rechtsgrundlagen & Quellen