Gewerbesteuer in Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau liegt in Baden-Württemberg und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Stand: Mai 2026 Hebesatz: 420 % Grundsteuer B: 600 % 230,940 Einwohner
Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)

Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.

Was bedeutet ein Hebesatz von 420 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 420 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 14.70 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 1.40 % — bis zum Hebesatz 380 % sogar nahezu null.

Vergleich mit anderen Städten

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Bad Dürkheim Rheinland-Pfalz 395 % Ansehen
Ratzeburg Schleswig-Holstein 375 % Ansehen
Münster Nordrhein-Westfalen 460 % Ansehen
Velbert Nordrhein-Westfalen 500 % Ansehen
Dortmund Nordrhein-Westfalen 485 % Ansehen
Neustadt an der Weinstraße Rheinland-Pfalz 420 % Ansehen
Wolfsburg Niedersachsen 360 % Ansehen
Bautzen Sachsen 440 % Ansehen
Rechtsgrundlagen & Quellen