Gewerbesteuer in Sindelfingen

Sindelfingen liegt in Baden-Württemberg und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Berechne hier die Gewerbesteuer und die maximal mögliche Einkommensteuer-Ermäßigung nach § 35 EStG.

Stand: Juli 2026 Hebesatz: 360 % Grundsteuer B: 360 % 64,761 Einwohner

Sindelfingen (Baden-Württemberg) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 12.60 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); § 35 EStG kann die Einkommensteuer mindern, wobei persönliche Höchstbeträge gelten. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Der folgende Rechner zeigt die Steuer und die maximal mögliche Ermäßigung.

Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Max. mögliche ESt-Ermäßigung (§ 35 EStG)
Rest bei vollständig nutzbarer Ermäßigung

Hinweis: Gezeigt wird die maximal mögliche Steuerermäßigung nach § 35 EStG (Faktor 4 × Messbetrag). Sie ist zusätzlich auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Deine persönliche Restbelastung kann deshalb höher sein.

Was bedeutet ein Hebesatz von 360 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 360 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 12.60 % des Gewerbeertrags. Wenn die Höchstbeträge des § 35 EStG vollständig genutzt werden können, bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften rechnerisch eine Mehrbelastung von rund 0.00 % — bis 400 % Hebesatz kann sie nahe null liegen.

Hebesätze im Vergleich — andere Städte in Baden-Württemberg

Vergleich der Gewerbesteuer-Hebesätze in Baden-Württemberg
Gemeinde Bundesland Hebesatz Link
Mannheim Baden-Württemberg 430 % Ansehen
Freiburg im Breisgau Baden-Württemberg 420 % Ansehen
Ulm Baden-Württemberg 360 % Ansehen
Heilbronn Baden-Württemberg 400 % Ansehen
Baden-Baden Baden-Württemberg 360 % Ansehen
Böblingen Baden-Württemberg 375 % Ansehen
Weinheim Baden-Württemberg 395 % Ansehen
Ostfildern Baden-Württemberg 375 % Ansehen

Gewerbesteuer-Rechnung für Sindelfingen: Praxis-Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen die Gewerbesteuer bei dem in Sindelfingen geltenden Hebesatz von 360 %. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften kann § 35 EStG die Einkommensteuer grundsätzlich um das 4,0-fache des Steuermessbetrags mindern; die Tabelle zeigt diese maximal nutzbare Vereinfachung.

Beispielrechnung Gewerbesteuer für Sindelfingen
Gewerbeertrag Steuermessbetrag Gewerbesteuer Max. § 35-Anrechnung Rest bei voller Anrechnung
50,000 € 892.50 € 3,213.00 € − 3,213.00 € 0.00 €
100,000 € 2,642.50 € 9,513.00 € − 9,513.00 € 0.00 €

Vereinfachte Höchstbetragsrechnung ohne Gewähr. § 35 EStG begrenzt die Ermäßigung zusätzlich auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Die persönliche Entlastung kann daher niedriger und die Restbelastung höher sein. Detaillierte Berechnung im Rechner oben.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Sindelfingen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sindelfingen 2026?
Sindelfingen hat 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 12.60 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Muss ich in Sindelfingen Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlen Gewerbetreibende. Anerkannte freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer; bei IT-, Design- und Misch-Tätigkeiten hängt die Einordnung von der konkreten Arbeit ab. Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten den Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG.
Was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % (§ 11 GewStG); multipliziert mit dem Hebesatz von 360 % ergibt sich die effektive Belastung: 3,5 % × 360 % = 12.60 % des Gewerbeertrags.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Nach § 35 EStG kann grundsätzlich das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags die Einkommensteuer mindern. Die Ermäßigung ist auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Bis etwa 400 % Hebesatz ist daher rechnerisch eine vollständige Kompensation möglich, aber nicht in jedem persönlichen Steuerfall garantiert.
Rechtsgrundlagen & Quellen