Gewerbesteuer in Fürth

Fürth liegt in Bayern und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 447 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Stand: Juni 2026 Hebesatz: 447 % Grundsteuer B: 580 % 128,497 Einwohner

Fürth (Bayern) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 447 %. Das entspricht einer effektiven Gewerbesteuer-Belastung von rund 15.65 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), wodurch die effektive Mehrbelastung deutlich niedriger ausfällt. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Mit dem folgenden Rechner ermittelst du deine konkrete Belastung.

Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)

Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.

Was bedeutet ein Hebesatz von 447 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 447 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 15.65 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 1.65 % — bis zum Hebesatz 400 % sogar nahezu null.

Hebesätze im Vergleich — andere Städte in Bayern

Gemeinde Bundesland Hebesatz
München Bayern 490 % Ansehen
Nürnberg Bayern 447 % Ansehen
Augsburg Bayern 435 % Ansehen
Regensburg Bayern 425 % Ansehen
Ingolstadt Bayern 400 % Ansehen
Würzburg Bayern 420 % Ansehen
Erlangen Bayern 440 % Ansehen
Bamberg Bayern 400 % Ansehen

Gewerbesteuer-Rechnung für Fürth: Praxis-Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen die konkrete Steuerlast bei dem in Fürth geltenden Hebesatz von 447 %. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG durch das 4,0-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — die echte Mehrbelastung ist deshalb deutlich niedriger.

Gewerbeertrag Steuermessbetrag Gewerbesteuer § 35-Anrechnung Effektive Mehrbelastung
50,000 € 892.50 € 3,989.48 € − 3,570.00 € 419.48 €
100,000 € 2,642.50 € 11,811.98 € − 10,570.00 € 1,241.98 €

Alle Werte ohne Gewähr. Die effektive Mehrbelastung kann je nach persönlichem Grenzsteuersatz abweichen. Detaillierte Berechnung im Rechner oben.

Einordnung und Bundesland-Vergleich

Der Hebesatz von 447 % in Fürth liegt 77 Prozentpunkte über dem Bayern-Durchschnitt von 370 % und 26 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt von 421 %. Gemeinden mit einem Hebesatz von bis zu 400 % belegen Einzelunternehmer mit keiner echten Mehrbelastung — die Gewerbesteuer wird durch die § 35-Anrechnung vollständig neutralisiert.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Fürth

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fürth 2026?
Fürth hat 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 447 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 15.65 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Muss ich in Fürth Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende — Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, IT-Freelancer, Künstler) sind grundsätzlich befreit. Gewerbetreibende zahlen erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG).
Was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % (§ 11 GewStG); multipliziert mit dem Hebesatz von 447 % ergibt sich die effektive Belastung: 3,5 % × 447 % = 15.65 % des Gewerbeertrags.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet: das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags mindert die Einkommensteuer. Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert.
Rechtsgrundlagen & Quellen