Gewerbesteuer in Landshut

Landshut liegt in Bayern und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Berechne hier die Gewerbesteuer und die maximal mögliche Einkommensteuer-Ermäßigung nach § 35 EStG.

Stand: Juli 2026 Hebesatz: 360 % Grundsteuer B: 500 % 75,112 Einwohner

Landshut (Bayern) erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 12.60 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); § 35 EStG kann die Einkommensteuer mindern, wobei persönliche Höchstbeträge gelten. Eine GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne diesen Freibetrag. Der folgende Rechner zeigt die Steuer und die maximal mögliche Ermäßigung.

Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Max. mögliche ESt-Ermäßigung (§ 35 EStG)
Rest bei vollständig nutzbarer Ermäßigung

Hinweis: Gezeigt wird die maximal mögliche Steuerermäßigung nach § 35 EStG (Faktor 4 × Messbetrag). Sie ist zusätzlich auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Deine persönliche Restbelastung kann deshalb höher sein.

Was bedeutet ein Hebesatz von 360 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 360 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 12.60 % des Gewerbeertrags. Wenn die Höchstbeträge des § 35 EStG vollständig genutzt werden können, bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften rechnerisch eine Mehrbelastung von rund 0.00 % — bis 400 % Hebesatz kann sie nahe null liegen.

Hebesätze im Vergleich — andere Städte in Bayern

Vergleich der Gewerbesteuer-Hebesätze in Bayern
Gemeinde Bundesland Hebesatz Link
München Bayern 490 % Ansehen
Augsburg Bayern 435 % Ansehen
Fürth Bayern 447 % Ansehen
Bayreuth Bayern 395 % Ansehen
Aschaffenburg Bayern 425 % Ansehen
Neu-Ulm Bayern 395 % Ansehen
Hof Bayern 395 % Ansehen
Fürstenfeldbruck Bayern 360 % Ansehen

Gewerbesteuer-Rechnung für Landshut: Praxis-Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen die Gewerbesteuer bei dem in Landshut geltenden Hebesatz von 360 %. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften kann § 35 EStG die Einkommensteuer grundsätzlich um das 4,0-fache des Steuermessbetrags mindern; die Tabelle zeigt diese maximal nutzbare Vereinfachung.

Beispielrechnung Gewerbesteuer für Landshut
Gewerbeertrag Steuermessbetrag Gewerbesteuer Max. § 35-Anrechnung Rest bei voller Anrechnung
50,000 € 892.50 € 3,213.00 € − 3,213.00 € 0.00 €
100,000 € 2,642.50 € 9,513.00 € − 9,513.00 € 0.00 €

Vereinfachte Höchstbetragsrechnung ohne Gewähr. § 35 EStG begrenzt die Ermäßigung zusätzlich auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Die persönliche Entlastung kann daher niedriger und die Restbelastung höher sein. Detaillierte Berechnung im Rechner oben.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer in Landshut

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Landshut 2026?
Landshut hat 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Das entspricht einer Gewerbesteuer-Belastung von rund 12.60 % des Gewerbeertrags. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Muss ich in Landshut Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer zahlen Gewerbetreibende. Anerkannte freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer; bei IT-, Design- und Misch-Tätigkeiten hängt die Einordnung von der konkreten Arbeit ab. Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten den Freibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG.
Was bedeutet der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 % (§ 11 GewStG); multipliziert mit dem Hebesatz von 360 % ergibt sich die effektive Belastung: 3,5 % × 360 % = 12.60 % des Gewerbeertrags.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Nach § 35 EStG kann grundsätzlich das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags die Einkommensteuer mindern. Die Ermäßigung ist auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer und die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Bis etwa 400 % Hebesatz ist daher rechnerisch eine vollständige Kompensation möglich, aber nicht in jedem persönlichen Steuerfall garantiert.
Rechtsgrundlagen & Quellen