Gewerbesteuer in Karlsruhe

Karlsruhe liegt in Baden-Württemberg und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 470 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Stand: Mai 2026 Hebesatz: 470 % Grundsteuer B: 500 % 308,436 Einwohner
Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)
Steuermessbetrag (3,5 %)
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)

Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.

Was bedeutet ein Hebesatz von 470 Prozent?

Bei einem Hebesatz von 470 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 16.45 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 3.15 % — bis zum Hebesatz 380 % sogar nahezu null.

Vergleich mit anderen Städten

Gemeinde Bundesland Hebesatz
Quickborn Schleswig-Holstein 360 % Ansehen
Düren Nordrhein-Westfalen 485 % Ansehen
Grevenbroich Nordrhein-Westfalen 475 % Ansehen
Herne Nordrhein-Westfalen 510 % Ansehen
Dortmund Nordrhein-Westfalen 485 % Ansehen
Korschenbroich Nordrhein-Westfalen 475 % Ansehen
Bietigheim-Bissingen Baden-Württemberg 360 % Ansehen
Kelkheim (Taunus) Hessen 330 % Ansehen
Rechtsgrundlagen & Quellen