Gewerbesteuer in Karlsruhe
Karlsruhe liegt in Baden-Württemberg und hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 470 %. Berechne hier deine konkrete Belastung — inklusive Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
€
Wählst du eine Gemeinde, wird der Hebesatz unten automatisch eingetragen. Du kannst den Wert anschließend frei überschreiben.
%
München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Grünwald 240 %. Bei nicht gelisteten Gemeinden den Hebesatz manuell eintragen.€
Gewerbesteuer (an die Gemeinde)
– €
Gewerbeertrag (nach Freibetrag)–
Steuermessbetrag (3,5 %)–
Gewerbesteuer brutto (Zahlung an Gemeinde)–
Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)–
Netto-Belastung (Gemeinde minus ESt-Anrechnung)–
Hinweis: Die Anrechnung erfolgt nicht auf die Gewerbesteuer selbst, sondern als Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer (§ 35 EStG, Faktor 4 × Messbetrag). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt eine Restbelastung übrig.
Was bedeutet ein Hebesatz von 470 Prozent?
Bei einem Hebesatz von 470 % beträgt die Gewerbesteuer-Belastung 16.45 % des Gewerbeertrags. Wegen der Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften effektiv eine Mehrbelastung von rund 3.15 % — bis zum Hebesatz 380 % sogar nahezu null.
Vergleich mit anderen Städten
| Gemeinde | Bundesland | Hebesatz | |
|---|---|---|---|
| Quickborn | Schleswig-Holstein | 360 % | Ansehen |
| Düren | Nordrhein-Westfalen | 485 % | Ansehen |
| Grevenbroich | Nordrhein-Westfalen | 475 % | Ansehen |
| Herne | Nordrhein-Westfalen | 510 % | Ansehen |
| Dortmund | Nordrhein-Westfalen | 485 % | Ansehen |
| Korschenbroich | Nordrhein-Westfalen | 475 % | Ansehen |
| Bietigheim-Bissingen | Baden-Württemberg | 360 % | Ansehen |
| Kelkheim (Taunus) | Hessen | 330 % | Ansehen |