Umsatzsteuer-Rechner
Brutto in Netto und zurück — Umsatzsteuer mit 19 % oder 7 % aufschlagen oder herausrechnen.
Betrag umrechnen
Welcher Steuersatz gilt?
- 19 %: Regelsatz — gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- 7 %: ermäßigter Satz — Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr, Eintrittskarten (§ 12 UStG).
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus — dann ist Brutto = Netto.
Umsatzsteuer berechnen: Brutto, Netto und 19 % / 7 %
Der Umsatzsteuer-Rechner rechnet in beide Richtungen: Du gibst einen Netto-Betrag ein und schlägst die Umsatzsteuer auf, oder du rechnest aus einem Brutto-Betrag die enthaltene Steuer heraus. Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % (§ 12 UStG).
Aus dem Brutto rechnest du das Netto, indem du durch 1,19 (bzw. 1,07) teilst. Die Differenz ist die enthaltene Umsatzsteuer — genau das, was du in der USt-Voranmeldung ans Finanzamt abführst.
Wer unter den Grenzen des § 19 UStG bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und weist gar keine Umsatzsteuer aus. Für die laufende Buchhaltung und USt-Voranmeldung nutzen viele Selbstständige eine Software wie sevDesk (Affiliate) — sie übernimmt die Umsatzsteuer-Berechnung automatisch.
Häufige Fragen
Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?
Bruttobetrag geteilt durch 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %) ergibt den Nettobetrag. Die Differenz zum Brutto ist die enthaltene Umsatzsteuer.
Wann gelten 7 % statt 19 %?
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den Personennahverkehr und Eintrittskarten (§ 12 Abs. 2 UStG). Alles andere unterliegt dem Regelsatz von 19 %.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus — auf der Rechnung steht dann Brutto = Netto plus ein kurzer Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.