Gewerbeanmeldung in Freiburg im Breisgau

Kosten, zuständiges Amt und Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Gewerbeanmeldung in Freiburg im Breisgau.

Stand: Juli 2026 35.00 Euro Anmeldegebühr

Eckdaten

Bundesland
Baden-Württemberg
Anmeldegebühr
35.00 €
Zuständiges Amt
Bürgeramt
Anmeldegebühr
35 €
Einmalig — danach erhältst du die Gewerbe-Anzeige als PDF.

Schritte

  1. Tätigkeit prüfen — bist du Freiberufler nach § 18 EStG, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Im Zweifel den Freiberufler-vs-Gewerbe-Check nutzen.
  2. Online-Formular oder Termin beim Bürgeramt.
  3. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, ggf. Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit, Genehmigungen für erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
  4. Gebühr bezahlen, Anmeldebestätigung erhalten — Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft werden automatisch benachrichtigt.
  5. Innerhalb 4 Wochen vom Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den ausgefüllt zurücksenden.

Was du mitbringen musst

Für die Gewerbeanmeldung beim Bürgeramt benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (im Original; bei Reisepass zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung)
  • Aufenthaltstitel (nur für Nicht-EU-Bürger — muss die Erlaubnis zur Selbstständigkeit enthalten)
  • Vollmacht + Ausweis des Vollmachtgebers (wenn du jemanden schickst — Original unterschrieben)
  • Genehmigungsurkunden (für erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach §§ 34a, 34c, 34d GewO — z. B. Makler, Bewachung, Gastgewerbe)
  • Meisterbrief / Handwerkskarten-Eintragung (für zulassungspflichtige Handwerke nach §7 HwO)
  • Gesellschaftsvertrag (bei GbR oder Personengesellschaft — alle Gesellschafter oder bevollmächtigte Person)
  • Barzahlung oder EC-Karte für die Anmeldegebühr von 35 €.

Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, IT-Entwickler, Künstler, Journalisten) sind von der Gewerbeanmeldepflicht grundsätzlich befreit — stattdessen reicht eine formlose Mitteilung ans Finanzamt.

Hinweise für Baden-Württemberg

Über das Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de) können Gewerbeanmeldungen in vielen Gemeinden komplett online eingereicht werden. Handwerksbetriebe benötigen zusätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer (§ 7 HwO). Viele Städte bestätigen die Anmeldung noch am gleichen Tag digital.

Online-Anmeldung in Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau bietet ein Online-Formular zur Gewerbeanmeldung an. Das spart dir den Gang zum Amt und ist rund um die Uhr erreichbar. Nach der Online-Einreichung erhältst du die Gewerbeanzeige in der Regel per Post innerhalb von 3–7 Werktagen.

Online-Formular Freiburg im Breisgau öffnen →

Alternativ kannst du persönlich vorsprechen — dann hast du die Bestätigung sofort in der Hand.

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Freiburg im Breisgau

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Freiburg im Breisgau?
In Freiburg im Breisgau beträgt die Anmeldegebühr 35 €. Die Gebühr ist einmalig und wird direkt beim Bürgeramt entrichtet. Zusätzliche Kosten können für erlaubnispflichtige Tätigkeiten entstehen (z. B. Maklererlaubnis, Gastgewerbeerlaubnis).
Wo melde ich mein Gewerbe in Freiburg im Breisgau an?
Zuständig in Freiburg im Breisgau ist das Bürgeramt. Eine Online-Anmeldung ist unter dem oben verlinkten Formular möglich.
Brauche ich als Freelancer eine Gewerbeanmeldung?
Freiberufler nach § 18 EStG (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, IT-Entwickler, Künstler, Journalisten, Übersetzer) sind von der Gewerbeanmeldepflicht befreit. Sie müssen nur dem Finanzamt ihre selbstständige Tätigkeit mitteilen. Wer dagegen eine gewerbliche Tätigkeit ausübt (z. B. Handel, Handwerk, viele IT-Dienstleistungen im B2B), muss ein Gewerbe anmelden.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Anmeldung werden automatisch benachrichtigt: das Finanzamt (sendet dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausgefüllt zurücksendest), die IHK oder HWK (erhebt ggf. Mitgliedsbeiträge), die Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) und das Gewerbeamt der Gemeinde. Innerhalb von 4 Wochen solltest du den Fragebogen des Finanzamts erhalten.

Nach der Anmeldung

Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an und halte deine Buchhaltung ab Tag 1 sauber:

Direkt nach der Anmeldung wird die Gewerbesteuer relevant — mit dem Gewerbesteuer-Rechner berechnest du deine voraussichtliche Belastung anhand des Hebesatzes deiner Gemeinde. Den gesamten Weg in die Selbstständigkeit fasst der Leitfaden Selbstständig machen zusammen.